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Landesweite Kastrationsverordnung für Freigänger-Hauskatzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach 10-jährigem Anlauf wird der Niedersächsische Landtag am 04.05.2023 über eine landesweite Kastrationsverordnung beraten

 

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. begrüßt ausdrücklich, dass die Regierungsparteien einen Antrag zur Einführung einer landesweiten Kastrationsverordnung in den Landtag eingebracht haben.

Laut Erhebungen des „Industrieverbandes für den Heimtierbedarf“ wurden 2022 in Deutschland 15,2 Mio. Hauskatzen gehalten. Im Jahr 1996 waren es noch 5,3 Mio. Der unkontrollierte Freigang stellt die bevorzugte Haltungsform von Hauskatzen dar. Auf Grundlage der Bevölkerungszahlen ist von ca. 1,6 Mio. Hauskatzen in niedersächsischen Haushalten auszugehen. Hauskatzen werden jedoch häufig nicht kastriert.

 

„Eine Hauskatze wird nicht automatisch zu einem Wildtier, nur weil sie ‚verwildert lebt‘. Sie bleibt ein domestiziertes Haustier, dasan ein Leben ohne menschliche Betreuung nicht mehr angepasst ist“, erläutert Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen. „Der Bestand verwildert lebender Hauskatzen, die auch tiermedizinischer Hilfe bedürfen, vergrößert sich ständig durch die Verpaarung mit unkastrierten Freigängerkatzen aus Privathaushalten“, so Ruhnke weiter. Hinzu kommen unkastrierte ausgesetzte, zurückgelassene und vernachlässigte Hauskatzen, die zum Ausgangspunkt neuer Ansammlungen werden.

 

„Hauskatzen, die während der Corona-Zeit angeschafft und danach unkastriert ausgesetzt wurden, haben sich bereits jetzt unkontrolliert vermehrt und verstärken aktuell die Problematik“, beklagt Ruhnke, „so dass die Fortpflanzungskette verwildert lebender Hauskatzen permanent aufrechterhalten bleibt und in Gebieten ohne Kastrationsverordnung aktuell für einen Anstieg der Anzahl dieser Hauskatzen zu verzeichnen ist.“ Der Nachwuchs landet regelmäßig in erbärmlichem Zustand in den niedersächsischen Tierheimen, die bezüglich der Unterbringung von Katzen flächendeckend und dauerhaft an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt sind. Der entstehende Schaden bleibt so der Allgemeinheit überlassen. Darüber hinaus werden die jährlichen in finanziell in nennenswert sechsstelliger Höhe ausgestatteten Kastrationsaktionen des Landes Niedersachsen gemeinsam mit dem Tierschutzverband und der Tierärztekammer in ihrer Wirksamkeit geschwächt.

 

Die einzelnen Gebiete, in denen sich fortpflanzungsfähige Hauskatzen aufhalten, unterliegen einer hohen Zu- und Abwanderung. „Katzen halten sich bei ihrem Freigang nämlich nicht an kommunale Grenzen, so dass nur eine landesweite Verordnung hier die Lücken schließen kann“, ist Ruhnke sich sicher. Erfahrungen von Kommunen, die bereits eine Kastrationsverordnung für ihren Zuständigkeitsbereich erlassen haben, ziehen ein positives Fazit. Ruhnke weiter: „Eine flächendeckende Kastration auf freiwilliger Basis ist nach unseren langjährigen Erfahrungen keine Alternative. Angebote, die auf Freiwilligkeit der Katzenhalter abzielten, blieben in den vergangenen 30 Jahren fast immer erfolglos – auch wenn den Betroffenen praktische Unterstützung und sogar eine Übernahme der Kastrationskosten durch die Tierschutzvereine zugesichert wurde.“

 

Eine landesweite Kastrationsverordnung im Umgang mit aufgefundenen Katzen bringt darüber hinaus Rechtssicherheit für die Tierschutzvereine, um Hauskatzen einfangen und tierärztlich behandeln zu können. Die Landesregierung muss nun eine flächendeckende Rechtsgrundlage schaffen, die dann überall in Niedersachsen gilt – damit die Verantwortung endlich an die zurückgegeben wird, die die Probleme verursachen: private Halter, die ihrer Katze oder ihrem Kater unkastriert Freigang gewähren.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 04. Mai 2023

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