Auch die Tierärztekammern in Deutschland befürworten eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen. Hier finden sie einige Informationen der Kammern zu dieser Thematik.
20.03.2015 Pressemeldung Bundestierärztekammer; Freigängerkatzen kastrieren lassen
Pressemeldung 05/2015 vom 20.03.2015
05.03.2015 Pressemeldung Bundestierärztekammer; Appel an Kommunen für ein Kastrationsgebot
Pressemeldung Nr. 07/2015 vom 05.03.2015
Ist die Katze kastriert, darf sie aus dem Haus! BTK appelliert an Kommunen, ein Kastrationsgebot festzuschreiben
Bis zum „offiziellen“ Frühlingsbeginn am 20. März ist es zwar noch etwas hin, doch können Katzen ja keine Kalender lesen und sind schon jetzt in Paarungsstimmung: Die Bundestierärztekammer (BTK) bittet alle verantwortungsvollen Tierhalter darum, Kater und Katzen, die ins Freie dürfen, unbedingt kastrieren zu lassen. „Mittlerweile dürfte man meinen, dass die Kastration ihres Tieres für die meisten Katzenhalter selbstverständlich ist. Doch leider scheint das nicht so zu sein, denn die Anzahl verwilderter Tiere nimmt nicht ab“, bedauert Prof. Dr. Theo Mantel. Als Gründe vermutet der Präsident der Bundestierärztekammer das Argument mancher „Tierfreunde“, nicht in die „Natur der Katze“ eingreifen zu wollen oder gar schlichtes Desinteresse nach dem Motto: „Ich lasse meine Katzen raus – was sie da treibt, interessiert mich nicht…“
Städte und Gemeinden haben damit die Möglichkeit, gezielte Maßnahmen zu ergreifen. In mehr als 200 deutschen Städten und Gemeinden ist es bereits Pflicht, Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen.
Die Bundestierärztekammer appelliert darum an die Kommunen, eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht zu beschließen, um damit weiteres Katzenelend zu verhindern und freilaufende Tiere eindeutig einem Besitzer zuordnen zu können.
Die gesamte Pressemeldung kann hier eingesehen werden.
14.03.2014 Pressemeldung Bundestierärztekammer; Liebesleid für die Katze
Pressemeldung Nr. 07/2014 vom 14.03.2014