Gemeinnützigkeit

Die Katzenhilfe Bleckede e.V. ist beim Finanzamt Lüneburg als gemeinnütziger Verein anerkannt und im Vereinsregister des Amtsgerichtes Lüneburg ordnungsgemäß eingetragen. Der Verein ist durch das Finanzamt Lüneburg als Körperschaft, der die Förderung des Tierschutzes als gemeinnütziger Zweck erfüllt, anerkannt und berechtigt:

  • für Spenden, die zur Erfüllung der Ziele und Aufgaben des Vereins zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen,

  • für die erhobenen Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.

Die Katzenhilfe Bleckede e.V. wird nicht öffentlich gefördert und finanziert sich alleine aus den eingehenden Mitgliedsbeiträgen sowie Geld- und Sachspenden. Der Vorstand und auch die Helfer des Vereins nehmen ihre Aufgaben auf ehrenamtlicher Basis war. Die Kassenführung des Vereins wird mindestens einmal im Jahr vor der Jahreshauptversammlung des Vereins durch Kassenprüfer geprüft. Das Ergebnis der Kassenprüfung wird dann in der jeweiligen Jahreshauptversammlung den Mitgliedern zur Genehmigung vorgetragen. Spender und Gönner des Vereins sind zu jeder Jahreshauptversammlung des Vereins herzlich eingeladen, um sich davon zu vergewissern, in welchen Umfang ihre Spendengelder verwendet worden sind.