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Katzenhilfe Bleckede e.V. unterstützt Initiative Katzenschutzverordnung im Landkreis Stade

Zu Beginn des Jahres 2014 hat sich die Initiative Katzenschutzverordnung für den Landkreis Stade unter der Federführung von Frau Cornelia Haak gegründet. Frau Haak hat sich nun im Schwerpunkt auf die Politische Arbeit zur Einführung einer Kastrationspflicht im Landkreis Stade konzentriert. Da der Tierschutz Stade nicht die notwendige Unterstützung leisten konnte, erfolgte in logischer Konsequenz die Gründung der o. g. Initiatve. Mit Frau Haak bestand bereits eine Verbindung im Rahmen der Unterstützung zur Einführung einer Kastrationsverordnung in der Samtgemeinde Apensen. Frau Haak stellte den Kontakt her, so dass die Katzenhilfe Bleckede .V. am 27.08.2013 zu dieser Thematik vortragen und den Veraltungsausschuss davon überzeugen konnte eine entsprechende Verordnung zum 01.10.2013 in Kraft treten zu lassen. Die Katzenhilfe Bleckede e.V. hat Frau Haak umfangreiche Unterlagen und Informationen zur Thematik Kastrationsverordnung zukommen lassen und sie in die Vortragsunterlagen eingewiesen. Mit dieser Einweisung, den Informationen und den Vortragsunterlagen der Katzenhilfe Bleckede e.V. konnten am 27.02.2014 die Ratsmitglieder der Samtgemeinde Nordkhedingen davon überzeugt werden auch eine entsprechende Kastrationsverordnung zu verabschieden. Aufgrund der mittlerweile anerkannten Fachexpertise von Frau Haak und den Vortrags- und Informationsunterlagen der Katzenhilfe Bleckede e.V. konnte die Thematik auch in der Samtgemeinde Lühe am 06.03.14 vorgertagen und zur Diskussion gestellt werden. E-Mail von Frau Haak an die Katzenhilfe Bleckede e.V. vom 03.03.2014

 

Sehr geehrter Herr Ruhnke,
ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die SG Kehdingen anhand Ihrer Präsentation die Kastrationspflicht erlassen hat. Ich wollte nur die Erfolgsmeldung an Sie weiter leiten. Ohne Sie wäre das hier nie ins Laufen gekommen.
Herzliche Grüße
Cornelia Haak


Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade

 

Am 05.05.2014 hat Frau Haak auf Grundlage der Unterlagen der Katzenhilfe Bleckede e.V. im zuständigen Ausschuss der Samtgemeinde Drochtersen zur Einführung einer Kastrations-/Kennzeichnungs- u. Registrierungspflicht für freilaufende Hauskatzen vorgetragen. Die eingebrachte Fachexpertise überzeugte die Ausschussmitglieder, die dann mit einer Enthaltung eine Beschlussempfehlung zur Einführung einer entsprechenden Verordnung verabschiedeten. Somit wird dem Samtgemeinderat in Drochtersen empfohlen bei einer seiner nächsten Ratssitzungen die Verordnung zu erlassen. Die Katzenhilfe Bleckede e.V. arbeitet durchgehend mit der Tierhilfe Stade zur Einführung einer Kastrationsverpflichtung im Landkreis Stade zusammen. Es wurde erreicht, dass in vielen Kommunen des Landkreises Stade eine entsprechende Verordnung auf Anregung der Tierhilfe Stade beraten wurde. Man war dazu auf einen guten Weg bis Beratungen in Gemeinde Drohtersen dazu eingeleitet worden sind. Zunächst hatte sich der Verwaltungsausschuss der Gemeinde für eine entsprechende Verordnung ausgesprochen. Durch ein Ratsmitglied (Rechtsanwalt), dass bereits im Landkreis Stade für seine ständige Gegenargumentationen bekannt ist, wurde eine entsprechende Verordnung als rechtswidrig dargestellt. Die Katzenhilfe Bleckede e.V. unterstützte im Juni 2014 den darauf folgenden Austausch von Rechtsmeinungen zur Thematik. Die jeweiligen Argumentationen des Rechtsanwaltes konnten jeweils sachbezogen mit den jeweiligen aktuellen Urteilen und der Gesetzeslage wiederlegt bzw. zu mindestens in Frage gestellt werden. Letztendlich konnte sich der Rat der Samtgemeinde Drochtersen nicht durchringen eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Mat hatte sich durch den Rechtsanwalt einschüchtern lassen. Die Absicht eine Verordnung zu erlassen besteht aber weiterhin und man wartet jetzt auf eine Landesregelung, die seitens der Landesregierung angekündigt wurde. Weitere Kommunen warten aus diesem Grund ebenfalls auf die Landesregelung. Diese Auseinandersetzung in der Gemeinde Drochtersen zwischen der Tierhilfe Stade und dem Rechtsanwalt  nötigte vielen Kommunalpolitikern Respekt ab. Das Ratsmitglied und Landtagsabgeordnete Kai Seefried besuchte daraufhin die Tierhilfe Stade und sorgte dafür, dass die Thematik auf die Tagesordnung der Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) des Landkreises Stade gesetzt wurde. Am 18.11.2014 konnte Frau Haak zur Thematik in der Sitzung der Bürgermeister vortragen. Aufgrund der Ausführungen wurde in dieser Sitzung beschlossen ein Informationsveranstaltung zu dieser Thematik durchzuführen. Hierzu wurde durch die Tierhilfe Stade vorgeschlagen Herrn Ruhnke von der Kazenhilfe Bleckede e.V. als Referenten einzuladen. Die Veranstaltung soll im Jahr 2015 durchgeführt werden. Ein entsprechende Anschreiben kann hier eingesehen werden. Ergänzend unterstützte die Katzenhilfe Bleckede e.V. bei mehrer Fachaufischtsbeschweden gegen Behörden die ihre Zuständigekeit für frei lebende Hauskatzen ablehnten. Die Katzenhilfe Bleckede e.V. erarbeitete die rechtlichen Grundlageninformationen und schlug Formulierungen vor. Bisher mussten allen Beschwerden im vollen Umfang Recht gegeben werden. Zusätzlich wurde eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Stade unterstützt, die in einen Antrag zur Einleitung einer Verwaltungsgerichtsentscheidung zum Ende des letzeten Jahres mündete. Am 29.04.2015 wurde die Katzenhilfe Bleckede e.V. zur Mitgliederversammlung des Niedersäschsichen Städte und Gemeindebundes im Landkreis Stade am 10.06.2015 eingeladen. Unter dem TOP 5 „Einführung einer Katzenschutzverordnung“ trägt die Katzenhilfe Bleckede e.V. den Mitgliedern vor. Am 10.06.2015 trug die Katzenhilfe Bleckede e.V. auf der o. g. Mitgliederversammlung zur Thematik Kastrationsverordnung auf Basis des Sicherstellungs- und Ordnungsgesetzes Nds. und auf Basis des § 13 b Tierschutzgesetz vor. Anwesend waren alle Bürgermeister bzw. deren Vertreter der Samtgemeinden und Städte des Landkreises Stade sowie der Landrat des Landkreises Stade. Es wurde zunächst die Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten der Kommunen im Rahmen des Fundrechtes auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung vorgestellt und dann die Möglichkeiten zur Populationskontrolle im Rahmen einer Kastrationsverpflichtung für Freigängerkatzen aufgezeigt. Da nur ein Zeitfenster von 40 Minuten zur Verfügung stand, wurde die entsprechenden Vortragsunterlagen vorab übersandt und durch die Geschäftsstelle des Kreisverbandes im NSGB an die Teilnehmer verteilt. So wurde der Vortrag nur auszugsweise vorgetragen und im Detail die rechtlichen Grundlagen vorgestellt. Eine Handreichung zum Vortrag kann hier eingesehen werden und zum § 13 b Tierschutzgesetz wurde die hier verlinkte Tischvorlage erstellt.Während des Vortrages gab es viele Interessierte Zuhörer. Nur wenige zeigten ihren Unmut offen und ließen dazu auch die ein oder andere Bemerkung fallen, wie z. B. “ sorgen wir für einen Abschuss der Hauskatzen, dann ist das Problem schnell erledigt“. Auch der Landrat zeigte sich belustigt und und nutzte sein körperliches Repertoire sein Desinteresse auszudrücken. Letztendlich nicht tragisch, weil nun auf einfache Art und Weise die aktuelle Zahlen, der Ursachenzusammnehang und die rechtlichen Grundlagen bekannt gegeben und sogar verteilt werden konnten und somit die Aussage von Behördenvertretern „es gibt kein Problem“; „es nicht rechtlich geklärt“ und „wir wissen von nichts“ nicht mehr angewendet werden kann. Eine Vielzahl der vorher aufgeführten Informationen können auf der Homepage der Inititaive einegsehen werden http://www.initiative-katzenschutz.de/

Kontakt
Katzenhilfe Bleckede e.V.

Im Hagen 3
29559 Wrestedt

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Tel: 01511 789 65 56

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